Rechtshinweise
1. Haftungsausschluss
Alle Inhalte dieser Internetseiten
wurden mit großer Sorgfalt
zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Die Angaben dienen
jedoch nur der unverbindlichen allgemeinen Information und ersetzen
nicht die individuelle Beratung und Projektplanung. Die technischen
Merkmale und Ausstattungen der beschriebenen Produkte und Leistungen
sind unverbindlich. Jederzeitige Änderungen bleiben vorbehalten. Das
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betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
2. Copyright
Sämtliche Texte, Bilder und andere
auf der Internetseite
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Informationen werden aussschliesslich für die projektbezogene Arbeit
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4. Allgemeine Informationen
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einverstanden, dass die im Rahmen einer Internet-Nutzung erhobenen
Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung, der Marktbeobachtung, der
Optimierung des Vertriebssystems, der Werbung und des Marketings an
Terravision Bilddatensysteme GmbH zur dortigen Datenverarbeitung und
Datennutzung übermittelt werden. Diese Einwilligung kann unter
Terravision GmbH, Am Ried 6, D-82490 Farchant jederzeit mit Wirkung für
die Zukunft widerrufen werden.
5. Informationsverwaltung
Das Unternehmen Terravision
Bilddatensysteme GmbH sendet
Online-Veröffentlichungen ausschließlich an diejenigen, die die
Informationen auch angefragt haben. Ob der angegebene Adressat seine
Anfrage persönlich gestellt hat oder ob die Anfrage von Dritten
gestellt wurde, können wir nicht überprüfen. Wir sind stets bemüht,
alle Adressenlisten so aktuell wie technisch möglich zu führen, um
unrichtige oder nicht mehr gültige Anfragen schnellstmöglich
auszuschließen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Bedingungen
Lieferungen erfolgen ausschliesslich
zu den nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden
nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Diese Bedingungen
gelten auch für Folgegeschäfte und für Reparaturen der Lieferungen,
auch wenn nicht nochmals darauf hingewiesen wird. Nebenabreden sowie
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch TERRAVISION.
§ 2 Verbindlichkeit Angebote, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
Unsere Angebote sind stets
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst
zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich
bestätigen.Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige
Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der TERRAVISION. Urheberrechtliche
Verwertungsrechte stehen uns alleine zu.Verbesserungen oder Änderungen
der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter
Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind.
§ 3 Preise
Preise verstehen sich zuzüglich der
jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Kosten für den Transport zum Ausstellungsort trägt der
Kunde. Liegen zwischen der Bestellung und Lieferung mehr als 2 Monate,
gelten die Preise der neuesten Preisliste oder Mitteilung, sofern eine
Preiserhöhung nicht unbillig ist.
§ 4 Lieferung der Leistung und Verzug
Liefervereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Lieferfristen beginnen
mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.Alle Lieferverpflichtungen
stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger
Belieferung.Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei
Aufruhr, Betriesstörung, Streik.Im Falle des Verzugs von TERRAVISION
kann der Kunde nach schriftlich gesetzter, angemessener Nachfrist und
Ablehnungsandohung vom Vertrag zurücktreten.Verzugsschaden und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nicht verlangen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen sind innerhalb von
30 Tagen ab Rechnungsdatum netto
auf die angegebenen Konten von TERRAVISION zu begleichen, falls keine
Skonti vereinbart wurden.Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen
und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.Für Aufträge über
Lieferungen von Systemen sowie bei Auftragswerten über Euro 10.000,-
gelten folgende Zahlungsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart:
50 % bei Auftragsbestätigung
40 % bei Lieferung
10 % 30 Tage nach Rechnungsstellung
Im Falle des Zahlungsverzuges ist TERRAVISION unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tage der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der TERRAVISION berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3 % über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann TERRAVISION nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
50 % bei Auftragsbestätigung
40 % bei Lieferung
10 % 30 Tage nach Rechnungsstellung
Im Falle des Zahlungsverzuges ist TERRAVISION unbeschadet seiner sonstigen gesetzlichen Rechte berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tage der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der TERRAVISION berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 3 % über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann TERRAVISION nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
§ 6 Eigentumsvorbehalte
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum
von TERRAVISION bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der
gesamten Geschäftsverbindung.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt
gemäß Vereinbarung 12 oder 24 Monate ab Anlieferung beim Kunden.
Bei Installation durch TERRAVISION beginnt die Frist mit der
Betriebsbereitschaft.
Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, wie er zwischen TERRAVISION und dem Unterlieferanten besteht.Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur Software, die im Sinne der Programmbeschreibung der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird, es sei denn, der Mangel bestand nachweislich bei der Übergabe. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistungspflicht, wie er zwischen TERRAVISION und dem Unterlieferanten besteht.Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur Software, die im Sinne der Programmbeschreibung der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
§ 8 Haftung
TERRAVISION haftet weder für direkte
noch indirekte Schäden, seien sie
materiell oder immateriell, die sich aus der Nutzung der Systeme
ergeben, auch wenn die Ursachen durch TERRAVISION verschuldet bzw.
durch eine fehlerhafte Lieferung zu Stande gekommen sind. Es wird keine
Haftung übernommen für die Fehlerfreiheit oder die allgemeine Eignung
der Programme und des Handbuchs für einen bestimmten Verwendungszweck.
Dieser Haftungsausschluss tritt anstelle von jeglichen ausdrücklichen
impliziten oder gesetzlichen Garantien für Marktfähigkeit oder Eignung
für besondere Zwecke.TERRAVISION haftet nicht für mittelbare Schäden,
Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
§ 9 Software-Lizenz
Lizensierte Software einschliesslich
nachfolgender, neuer Versionen
sowie Teile davon und die zugehörige Dokumentation dürfen
ausschliesslich auf der Zentaleinheit verwendet werden, auf der sie
zuerst installiert wurden. Die Software darf nur zu Sicherungszwecken
und unter Einschluss des Schutzrechtsvermerks der Originalkopie und nur
zum Gebrauch auf dieser Zentraleinheit kopiert werden. Der Kunde
schützt die Software vor dem Zugriff Dritter. Nicht als Dritte gelten
Personen, die im Auftrag des Kunden sein Nutzungsrecht für ihn ausüben.
Alle Verwertungsrechte der Software verbleiben bei TERRAVISION. Wenn
der Kunde diesen Lizenzbestimmungen zuwider handelt, ist TERRAVISION
berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung die Lizenz zu kündigen und die
Rückgabe der Software, sowie aller Teile und Kopien zu verlangen. Mit
Lieferung der Software gilt die Lizenz als erteilt. Mit der Abnahme der
Lieferung gelten die Softwarebedingungen als anerkannt. Die Überlassung
von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
§ 10 Abschließende Bestimmung
Rechte des Kunden aus diesem Vertrag
sind ohne Zustimmung von
TERRAVISION nicht übertragbar.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind
durch wirksame Bestimmungen zu ersetzten, die dem gewollten Zweck
möglichst nahekommen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten, auch soweit sie
die Wirksamkeit des Vertrages oder
dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen betreffen ist der
Gerichtsstand Garmisch-Partenkichen.
